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Härtefallregelungen für die Kostenerstattung bei Zahnersatz

Als „Härtefall“ stuft Sie Ihre Krankenkasse nicht nach dem Zustand Ihres Zahnbildes ein. Vielmehr ist hier die soziale Härte gemeint und nicht die des Zahn, wenn Sie also eine Füllung oder einen Zahnersatz finanziell nicht aus eigenem Vermögen bezahlen können. Bei der Grenze zwischen der Erstattungsfähigkeit gilt immer: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Ihr Zahnarzt berät Sie in einem solchen Fall zum Beispiel zu Materialien, die dem Zweck Ihres Heilplanes entsprechen.

Wann sind Sie ein Härtefall?

Härtefallregelung bei Zahnersatz„Jugend schützt vor Zahnschäden nicht.“ Wenn Sie studieren und dafür BAföG beziehen, gehören Sie zur Einkommensgruppe der Härtefälle. Über den Festzuschuss hinaus bekommen Sie dann die übliche und nach Dafürhalten Ihrer Krankenkasse angemessene Kostensumme erstattet. Auch, wenn Sie nur ein geringes Einkommen haben, müssen Sie nicht auf angemessene Zahnbehandlung und vernünftigen Zahnersatz verzichten.

Prüfen Sie unter Umständen, ob Sie von den Zuzahlungen zu Heilmitteln befreit sind. Verlassen Sie sich aber nicht automatisch darauf! Denn was genau ein Härtefall ist, darin unterscheiden sich die Meinungen verschiedener Krankenkassen. Wenden Sie sich vor der Behandlung an Ihren Zahnarzt. Er hat Erfahrung mit solchen Regelungen und gibt Ihnen Tipps für die erfolgreiche Antragsstellung.

Individuelle Regelungen zur Erstattungsfähigkeit bei Zahnersatz

Manchmal verdienen Sie nur ein paar Euro zu viel, um als Härtefall abgewiesen zu werden. Dies bedeutet im Einzelfall nicht, dass Sie keiner sind. Reichen Sie am besten den Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes zusammen mit Ihrer persönlichen Finanzliste ein. Vielleicht hat der erfahrene Mediziner ja sogar Tipps für Kostenaufstellungen, die Sie für die individuell positive Entscheidung mit angeben sollten.

Wichtig ist für Sie: Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, welche Regelungen für das aktuelle Kalenderjahr gelten, denn diese werden immer neu festgelegt. Sprechen Sie die erforderlichen Leistungen und Ihre Wünsche für individuellen Zahnersatz ausführlich durch. Der Mittelweg ist auch bei der Aufstellung eines Heil- und Kostenplanes für zahnärztliche Behandlungen ein buchstäblich „goldener“. Bringen Sie die Befundeinschätzung beim Härtefall-Antrag mit ein. Eine plausible Erklärung zur Notwendigkeit genau dieses Zahnersatzes muss nicht, kann aber ein Vorteil für Ihre Bewertung als Härtefall sein.

Empfehlung für sonstige Sparmöglichkeiten

Wenn Sie von Anfang an regelmäßig den Zahnarzt zur Prophylaxe besuchen, bleiben die späteren Kosten Ihres Eigenanteils niedrig, denn für die Vorsorgebesuche erhalten Sie einmal jährlich den Nachweis vom Zahnarzt in Ihrem Bonusheft. Je länger Sie das Bonusheft führen, umso stärker erhöht sich der Zuschussanteil Ihrer Krankenkasse. Das kann, zusammen mit der Regelung im Härtefall, eine große Vergünstigung bei Ihrem verbleibenden Eigenanteil bedeuten.

Möchten Sie es nicht erst zum Härtefall kommen lassen? Dann schließen Sie vorsorglich eine Zahn-Zusatzschutz-Versicherung ab. Auch hierbei ist Ihr Zahnarzt ein kompetenter Ratgeber. Er kennt wichtige Klauseln, auf die Sie achten müssen. Das Bonusheft ersetzt dieser weitere Versicherungsschutz nicht. Ganz im Gegenteil: Gute Zahnpflege und regelmäßige Vorsorge zahlt sich für Sie ein ganzes Zahnleben lang aus – ob mit oder ohne Härtefall-Regelung.

Foto: © O.K. – Fotolia.com